Europaschule Köln











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HAUSORDNUNG

Hausordnung

Die Hausordnung ergänzt und konkretisiert den Schulvertrag.
  
Die Hausordnung ist eine Richtschnur und dient dem Zwecke, die allgemein anerkannten Prinzipien des Schulvertrages auf die Gegebenheiten im Hause anzuwenden. Sie gilt für Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer und alle anderen Mitglieder der Schulgemeinde in gleichem Maße. Ebenso soll die Hausordnung dazu dienen, die Verantwortung aller sich selbst, den Mitmenschen und der Lernumgebung gegenüber, zu stärken.
  
Mindestens einmal im Jahr werden Schulvertrag und Hausordnung Thema im Unterricht.

1. Lernumgebung - Gebäude, Räume und Ausstattung

• Wir alle sind für die Lernumgebung und für die Sauberkeit im Gebäude, in
        den Räumen sowie auf dem Schulgelände verantwortlich.

• Wir achten darauf, dass Wände, Türen und Fenster nicht beschmutzt oder
        beschmiert werden.

• Wir setzen unser Reinigungskonzept und unseren Reinigungsdienst aktiv und
        verantwortlich um.

• Wir richten Klassen- und Fachräume, Aufenthaltsräume, Büros und
        Lehrerzimmer so ein, dass jeder sich wohlfühlt. Aufräumdienst und       
       Tafeldienst werden organisiert.

•      Wir gehen sorgsam und schonend mit dem gesamten technischen und
        materiellen Equipment der Schule um.

•      Computer und andere technische Geräte werden nur nach Aufforderung durch
        die Lehrkraft benutzt.

• In den Unterrichts- und Fachräumen stellen wir den Vorgaben der
        Reinigungsfirma entsprechend nach der letzten Stunde am Tag die Stühle auf
        die Tische, schließen die Fenster und löschen das Licht.

•      In den SII-Räumen werden zum Ende des eigenen Unterrichts ab der 6.
        Stunde alle Stühle hochgestellt.

• Findet kein Unterricht statt, sind die Räume verschlossen.

• Alle Schülerinnen und Schüler verlassen nach Schulende (16 Uhr) das
        Gebäude.


2. Zusammenleben

• Wir informieren uns über die Sicherheit in der Schule: Feuermelder,
        Feuerlöscher, Fluchtwege, Notausgänge. Zu Beginn des Schuljahres werden
        zwei Alarmübungen abgehalten.

• Die Schule ist kein Ort für private Verabredungen. Besucher melden sich bei
        der Schulleitung an. Die Schulleitung muss wissen, ob sich Schulfremde im
        Gebäude aufhalten.

• Bild- und Tonaufnahmen jeglicher Art sind ohne Einwilligung nicht gestattet.
        Ausnahme sind Gruppenfotos bei Großveranstaltungen.

•      In unübersichtlichen Situationen, bei Unfällen und Konflikten suchen und
        erhalten wir von jedem Hilfe.

• Wir lehnen jede Form von verbaler und körperlicher Gewalt ab.

• Alle Mitglieder der Schulgemeinde kleiden sich der Institution Schule und
        der 
Atmosphäre des Lernens und Lehrens entsprechend angemessen und
        gepflegt. Mit einer angemessenen Kleidung drücken wir Wertschätzung und
        Respekt aus.

• Das Schulgesetz verbietet das Rauchen und den Alkohol-Konsum in der
        Schule. Jeder Besitz und Konsum von illegalen Drogen ist verboten und wird
        angezeigt.

• Verstöße gegen die Hausordnung werden – je nach Art – durch geeignete
        erzieherische Maßnahmen (Appelle, Gespräche, gemeinnützige Aufgaben)
        sowie durch die schulgesetzlich vorgegebenen Ordnungsmaßnahmen nach
        §53 und das geltende Dienstrecht geahndet. 


3. Unterricht und Pünktlichkeit

• Der Unterricht beginnt und endet pünktlich. Dies gilt für Schülerinnen und
        Schüler sowie für die Lehrkräfte.

• Beim Vorklingeln zum Unterricht gehen nach den großen Pausen alle zu den
        Unterrichtsräumen, damit der Unterricht pünktlich beginnen kann.

• In den Fünf-Minuten-Pausen bleiben wir in den Klassenräumen, es sei denn,            wir müssen den Raum wechseln oder die Toiletten aufsuchen. Ein
        Kioskbesuch ist in dieser Zeit nicht möglich und verboten.

• Während des Unterrichts wird nicht gegessen.



4. Informationspflicht

• Wir informieren uns regelmäßig über Neues und geben die Informationen in
        Klassen- und Lehrerzimmern weiter. Dazu dienen das Intranet, Aushänge,
        Lehrer- und Klassenfächer, Informationen auf der Homepage sowie die für alle
        zugänglichen Informationstafeln.


• Der Urheber von Informationen muss ersichtlich sein, wer einen Aushang                anbringt, ist auch für die Beseitigung verantwortlich.



5. Pausen und Freizeit

• Schülerinnen und Schüler halten sich während der Schulzeit ausschließlich
        auf dem Schulgelände auf und verlassen das Schulgelände nicht. (Ausnahme
        S II). Folgen, die sich aus der Nichtbeachtung ergeben, trägt nicht die
        Schule.


• Als allgemeine Pausenbereiche und -flächen stehen zur Verfügung: die
        Schulhöfe, der Platz vor dem Ausgang in Richtung Raderthalgürtel bis zu den          Toren, das Pädagogische Zentrum, der Schließfachbereich, die Mensa und der          anschließende Hof sowie die ausgewiesenen Freizeitbereiche.

• Keine Aufenthaltsflächen sind: die Flurbereiche blau und gelb im 1. Stock
        (inklusive Beratungsbereich), die Flure im 2. und 3. Stock sowie die
        Fachbereiche.

• Das Café Kühler kann von den Schülerinnen und Schülern als Arbeitsbereich
        genutzt werden. Das Café Kühler sowie der Verwaltungsbereich insgesamt
        gehören nicht zum Pausenbereich.

• Das Ballspielen ist nur auf den Außenflächen und nicht in unmittelbarer Nähe
        zu den Eingangstüren gestattet. Das Ballspielen im Ausgangsbereich
        Derkumerstr./ Markusstr. ist nicht erlaubt. Innerhalb des Hauses darf
        ausschließlich im PZ mit Softbällen gespielt werden. Diese sind aus
        Schaumstoff und nicht ummantelt.


6. Handyordnung

• Der Umgang und die Verwendung von Smartphones bzw. Handys,
        Multimediageräten und ähnlichen Geräten im Hause sowie im Unterricht
        richten sich nach der am 10.04.2018 (inkl. der Korrekturen) beschlossenen
        Handyordnung.

• Die Handyordnung findet man im Lerntagebuch sowie auf der Homepage
        unter Service.


7. Mensa und Kiosk; Milchbar

• Wir stellen uns bei der Essensausgabe und am Kiosk geordnet an und
        drängeln uns nicht vor.

• Jeder kauft nur für seinen eigenen Bedarf ein.

• Der Kiosk wird beim Vorklingeln zum Unterricht geschlossen.

• Die Anordnung der Tische ist vorgegeben und wird nicht verändert.

• Jeder verlässt seinen Platz sauber und aufgeräumt und bringt sein Tablett
        zurück.

• Wir achten auf die Einhaltung der allgemeinen Tischregeln.


8. Bibliothek

• Die Bibliothek ist ein Ort der Ruhe und für die SII auch ein
        Selbstlernzentrum.

• In der Bibliothek soll man in Ruhe lesen und arbeiten können. 

 

9. Fachbereiche

• Wir betreten die Fachbereiche (Sportbereich, NW-Bereich, Kunst-, Musik-,
        Technikbereich …) nur in Begleitung einer Lehrkraft.

• Wir betreten die Turn- und Sporthallen nur in entsprechender Kleidung. 

• Der Sportbereich wird unmittelbar nach Unterrichtsbeginn geschlossen.


10. Sekretariat

• Das Sekretariat ist das „Empfangs- und Vorzimmer“ unserer Schule und ein
        Service-Ort für alle.

• Im Sekretariat wird gearbeitet. Wir respektieren die entsprechenden
        Servicezeiten und die Zeiten, in denen das Sekretariat geschlossen ist
        (Notfälle ausgenommen).

 

11. Aufsichten

• Für die Gesamtdauer schulischer Veranstaltungen besteht für die Schule eine
        gesetzliche Verpflichtung der Aufsicht über die Schülerinnen und Schüler.

• Diese Verpflichtung betrifft grundsätzlich alle anwesenden Lehrpersonen
        sowie weitere pädagogische Fachkräfte und das Betreuungspersonal im
        Ganztagsbereich.

• Für die Pausen und die Mittagsfreizeit liegt ein konkreter Aufsichtsplan vor. 

• Die Lehrkräfte verstehen Aufsichten als sinnvollen und notwendigen Teil des
        schulischen Zusammenlebens – sie halten sich auch vor dem Hintergrund
        einer pädagogischen Geschlossenheit an die Zeiten und führen ihre Aufsicht
        verantwortungsvoll, aktiv und regelorientiert – ein „Wegsehen“ darf es nicht
        geben. 

• Die Schülerinnen und Schüler halten sich ohne Widerspruch an die
        Anweisungen der Lehrkräfte.


12. Informationstechnologie

• Die Schule nimmt zum 03.05.2017 laut Anordnung der Stadt Köln die
        „Nutzungsordnung zum Einsatz von Informationstechnologie durch die
        Schülerinnen und Schüler“ der Stadt Köln in die Hausordnung auf.

• Die Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrkräfte nehmen die
        Nutzungsordnung zur Kenntnis und beachten dies entsprechend.

 

Fortschreibung und umfassende Überarbeitung, Neuordnung und Erweiterung der ursprünglichen Fassung von 2006, Forts. in 2008, Forts. in 2017, im September 2018

Bestätigung durch die Schulkonferenz am 08.11.2018